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Etagenwohnung - Miete - Weinstadt

Neubau-Erstbezug: Moderne 3-Zimmer Wohnung in Beutelsbach

1.290 €
Weinstadt
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Miete
PLZ
71384
Ort
Weinstadt
Zimmer
3
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Anzahl sep. WC
1
Wohnfläche
83 m²
Kaltmiete
1.290 €
Etagenzahl
2

Beschreibung:

Mit dem Projekt K:libri entsteht ein neues, lebendiges Stadtquartier in Weinstadt-Beutelsbach.

K:libri bietet ein modernes Wohnkonzept in zentraler Lage und mit der hochwertige Ausstattung, barrierefreie Gestaltung, der Nähe zur S-Bahn ist die Wohnung attraktiv für Familien und Paaren.

In den 4 Häusern, auf 4 Geschossen verteilen sich 29 Wohnungen verschiedenen Größen.

K:libri verfügt über den energetischen Standard KfW 55 EE und ist damit besonderes umweltfreundlich und Effizient.

Das Objekt ist ideal angebunden, alle Notwendigkeiten des Alltags befinden sich in der Nähe.


Fertigstellung geplant Mai 2024:
Der Einzugstermin rückt näher – erleben Sie schon bald den Komfort einer topmodernen Wohnung.

Lagebeschreibung:

Beutelsbach ist ein Stadtteil der Großen Kreisstadt Weinstadt im Rems-Murr-Kreis und damit bietet Ihnen alles was man für den Alltag braucht.

Kindergarten, Schule, Bäckerei, Apotheke, Lebensmittelmarkt , Metzgerei erreichen Sie zu Fuß in ein paar Minuten.

3 Minuten zum Rathaus
3 Minuten zum Marktplatz
3 Minuten zum Ortszentrum
4 Minuten zum Kindergarten
4 Minuten zur Schule

S-Bahn Station in 10 Gehminuten entfernt.

Ausstattung:

Energieausweis:

Ausstattungsbeschreibung:

*hochwertige Einbauküche von Negele
*Böden: Parkett und Fliesen
*Tiefgaragenstellplatz (extra groß) mit Wall-Box für E-Autos
*Kellerraum
*Türsprechanlage mit Farbmonitor
*Glasfaser Internet
*Fahrradraum
*Aufzug: Barrierefreiheit und Komfort

Sonstige Angaben:

Rechtshinweis:
Da wir Objekte nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr.

Sämtliche Angaben in diesem Exposé basieren auf Informationen, die uns vom Eigentümer/Vermieter genannt wurden. Wir bemühen uns, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und weiterzuleiten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.

Die Energieausweis-Pflicht für Neubauten wird in den §§ 10 – 14 Absatz 1 Neubauten im GEG geregelt. Darin heißt es, dass der Bauherr bei der Errichtung eines Gebäudes (Neubau) sicherstellen muss, dass unverzüglich nach der Fertigstellung des Gebäudes der Energieausweis erstellt wird. Wenn der Bauherr nicht Eigentümer des Gebäudes ist, dann muss er dafür sorgen, der der Energieausweis dem Eigentümer direkt nach der Fertigstellung des Gebäudes übergeben wird.
Antonija Crneković
Antonija Crneković
RE/MAX Immoblien-Pro
+49 (0) 176 6171 1509