Ihr Immobilienexperte ist Ihr persönlicher Ansprechpartner…
Ihr Hinweis wird belohnt!
Sie haben gehört, dass eine Immobilie zum Verkauf angeboten werden soll?
Dann geben Sie uns einen Hinweis.
Für jeden Tipp zu einer Immobilie, die in einen notariellen Kaufvertrag mündet, erhalten Sie von uns als Dankeschön zwischen 500 und 1.000 EUR – gestaffelt nach Verkaufspreis der Immobilie.
Unsere Tippgeber-Prämie ist wie folgt gestaffelt:
- 500 € Tippgeber-Prämie bei Verkaufspreisen bis zu 750.000 €
- 750 € Tippgeber-Prämie bei Verkaufspreisen > 750.000 € und < 1.000.000 €
- 1.000 € Tippgeber-Prämie bei Verkaufspreisen ab 1.000.000 €
5 einfache Schritte zu Ihrer Tipp-Prämie
- Sie kontaktieren uns per Telefon/E-Mail oder ĂĽber das Kontaktformular auf
unserer Website. - Sie nennen uns das Objekt* und ĂĽbermitteln uns Ihre Kontaktdaten und die des
Verkäufers.** - Wir prüfen zunächst in unserem System, ob uns das Objekt bereits bekannt ist.
- Ist dies nicht der Fall, setzt sich ein RE/MAX Makler mit dem potenziellen
Verkäufer in Verbindung. - Wird die Immobilie oder das Grundstück von unseren Maklern erfolgreich verkauft und die o. g.
Voraussetzungen wurden erfüllt, überweisen wir Ihnen Ihre Prämie auf Ihr
Konto.***
Wir freuen uns auf Ihren Tipp!
Kontaktieren Sie uns, bevor es ein anderer macht.
Voraussetzungen
- Die Immobilie steht nicht im Eigentum des Tippgebers.
- Das Objekt darf noch nicht im RE/MAX System erfasst sein.
- Die Immobilie darf zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht öffentlich
ausgeschrieben sein. - Die Immobilie steht nicht zur Versteigerung an.
- Es darf noch kein Vertrag mit einem anderen Makler bestehen.
*Das Immobilienbüro ist berechtigt, Tipps abzulehnen. Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen (z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater).
**Der Tippgeber muss nachweisen, dass er zur Weitergabe der Daten des Verkäufers berechtigt ist und dass der Verkäufer sich darüber im Klaren ist, dass der Tippgeber für die Weitergabe des Tipps eine Provision erhält. Der Tipp darf weder durch eine Akquise in Form von Belästigung oder Aggressivität noch durch eine Kaltakquise in Form von unerwünschten Anrufen oder Täuschung zustande gekommen sein.
***Ist der Tippgeber gewerblich tätig, hat er selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Er stellt dem Immobilienbüro eine Rechnung mit Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer und versteuert die Tippgeber-Prämie. Ist der Tippgeber nur gelegentlich tätig und nicht umsatzsteuerpflichtig, wird er seine Einnahmen ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung angeben. Die Zahlung erfolgt, nachdem die Vertragsparteien die Maklerprovision entrichtet haben. Sollte die Maklerprovision ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen, kann der Makler / die Maklerin die Prämie im gleichen Verhältnis vom Tippgeber zurückfordern.
Warum sollten Sie mit RE/MAX arbeiten?
Ja, wir sind die Profis!
Warum ist es klĂĽger mit einem professionellen Immobilienmakler zusammen zu arbeiten?