Im Januar-Beitrag hatten wir bereits mit der geteilten Maklerprovision beim Immobilienverkauf und dem verlängerten Baukindergeld über zwei wichtige Neuerungen informiert. Hier nun weitere Weichenstellungen für 2021.

Gute Neuigkeiten für Bausparer

In diesem Jahr steigen die Zulagen für die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen können sich auch Bausparer, die bislang noch nicht anspruchsberechtigt sind, über die Förderung freuen.

So darf ein Single nun ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 35.000 Euro haben (bislang 25.600 Euro). Paare dürfen gemeinsam bis zu 70.000 Euro verdienen (bislang 51.200 Euro).Berechtigt sind Sparer ab 16 Jahren. Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre alt ist, darf nach sieben Jahren frei über sein Guthaben verfügen. Für alle anderen gilt die Bedingung, dass das angesparte Geld tatsächlich für eine Immobilie verwendet wird.

Die „Umwandlungsbremse“

Nach massiver Kritik einiger CDULandesverbände steht der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, der mit dem Baulandmobili-sierungsgesetz eingeführt werden sollte, nun scheinbar wieder auf der Kippe: Der neue § 250 BauGB sieht vor, dass Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Mietwohnungen untersagen dürfen. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit Mietwohnungen braucht demnach die Erlaubnis der örtlichen Behörden, um sein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen können.

Die neue Regelung wurde – auf einen Zeitraum bis Ende 2025 begrenzt – vom Bundesrat im Dezember 2020 beschlossen. Doch derzeit (Stand 8. Januar) ist fraglich, ob das von der SPD geforderte Gesetz so in den Bundestag geht. Kritik kommt vom Koalitionspartner und aus den Verbänden: Ein Umwandlungsverbot schütze keine Mieter, sondern schränke massiv die Eigentumsfreiheit ein, wendet der Eigentümerverband Haus & Grund ein.

Der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) befürchtet, dass das Gesetz die Bildung von Wohneigentum in Deutschland noch weiter ausbremsen würde. „Das ist nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Denn Wohneigentum bedeutet materielle Sicherheit – vor allem im Alter“, so der Vorstandsvorsitzende Sönke Struck. Der Streit geht also in die nächste Runde.

Heizen wird teurer

Am 1. Januar ist die CO2-Abgabe in Kraft getreten. Grund ist das geänderte Brennstoffemissionshandelsgesetz und die ab 2021 greifende CO2-Bepreisung. Auf diese hatten sich Bund und Länder im Dezember 2019 geeinigt, um den Umstieg auf klimafreundliche Energien anzuregen. Die Mehrkosten machen sich nicht nur an der Tankstelle bemerkbar. Mieter, die mit Heizöl oder Erdgas heizen, müssen zusätzlich zu den bisherigen Betriebskosten 25 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid zahlen. Der Preis für einen Liter Heizöl steigt damit um acht Cent, der Preis für Erdgas steigt um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2025 soll die Abgabe dann auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigen.

Die SPD im Bundestag will erreichen, dass Vermieter die zusätzlichen Kosten übernehmen, „da nur sie entscheiden, ob eine alte Ölheizung im Keller steht oder eine moderne, klimafreundliche Heizung“. Nur die Mieter zu belasten, wie die Union das vorhabe, wäre nicht nur unsozial, „es entstünde auch überhaupt kein Anreiz für Vermieterinnen und Vermieter, in klimafreundliche Alternativen zu investieren“, so der Vizechef der SPD-Fraktion Sören Bartol. Mit fossilen Energieträgern heizen derzeit noch drei Viertel aller Privathaushalte in Deutschland. Im Gegenzug zu den steigenden Heizkosten wird der Verbraucher bei den Strompreisen entlastet: Ein Großteil der 7,5 Milliarden Euro, die durch die CO2-Besteuerung eingenommen werden, fließt in die Absenkung der Ökostromumlage. Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, woraus sich geringere Stromkosten für alle Kunden ergeben.

Quellen: mein-eigenheim.de, cach-online.de, ratgeber.immowelt.de, kommunal.de, haufe.de, merkur.de, hausundgrund.de.