Es ist schon manchmal abenteuerlich, was die Gerichte hierzulande in Atem hält. Hier drei ebenso kuriose wie amüsante Urteile:
Sag es durch die Blume
Nachbar A bringt an der Grundstücksgrenze zu Nachbar B einen Gartenzwerg mit obszön erhobenem Mittelfinger in Stellung. Als B mit Klage droht, legt A dem Mittelfinger einen Verband an und verziert ihn mit einer Blume. B klagt dennoch.
Das Urteil: „Eine ggf. von einem Gartenzwerg ausgehende beleidigende Wirkung wird durch das Verbinden des Mittelfingers und die Verzierung mit einer Blume beseitigt. Dadurch verliert die Geste ihre missachtende Wirkung. Allein das Wissen um die Geste mit dem erhobenen Mittelfinger unter dem Verband genügt nicht, um von einer beleidigenden Geste auszugehen.”
Schwein gehabt – und behalten
Ein Mieter hält in seiner Wohnung das Schweinchen „Ferdinand“. Der Vermieter, der seine Zustimmung zu Haustierhaltung nicht auf Schweine ausdehnen will, verabreicht die Kündigung: Das schweinische Aroma belästige die Mitbewohner, heißt es darin zur Begründung.
Das Urteil: „Bei lediglich sporadischem Schweinegeruch bei offener Wohnungstür ist nur eine gelegentliche Wahrnehmung des Gestanks möglich. Damit liegt keine nachhaltige Belästigung vor.“
Prügel für hemmungslosen Hausfreund
Ein Schichtarbeiter erwischt seine Ehefrau mitsamt Hausfreund im heimischen Bett. Er verprügelt kurzerhand den Liebhaber, woraufhin dieser einen Strafantrag wegen Körperverletzung stellt.
Das Urteil: Das Strafverfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt. „Der Hausfreund trug ein weit überwiegendes Mitverschulden“, befand das Landesgericht. Als „besonders hemmungslos und unverfroren“ wurde gewertet, dass der Ehebruch unter Ausnutzung des Schichtdienstes des Mannes im Bett der Eheleute vollzogen wurde.