Wer eine Bestandimmobilie kauft, sollte neben etwaigen Ausgaben für Renovierungsarbeiten und Instandhaltung die Nebenkosten des Erwerbs unbedingt mit einkalkulieren. Erfahrungsgemäß werden Kaufnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notarkosten und evtl. Maklerprovision nämlich häufig unterschätzt.
Der größte Posten ist die Grunderwerbssteuer, die in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fünf Prozent, im Saarland 6,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht.
Falls Sie die Immobilie über einen Makler gefunden haben, stehen diesem zwischen 3,57% und 4,76% inkl. MwSt. für die Vermittlung zu.
Unvermeidlich sind die Kosten für Notar und Grundbuchamt, denn ohne notarielle Beurkundung ist der Immobilien(ver)kauf, nicht rechtskräftig. Dies gilt auch für Grundstückskaufverträge.
Welche Gebühren fallen an?
Etwa ein Prozent des Kaufpreises entfällt auf das Honorar des Notars, das sich nach einer fest-geschrieben Gebührenordnung richtet. Mit ungefähr 0,5 Prozent schlagen die Kosten des Grundbuchamtes für die jeweils erforderlichen Eintragungen im Grundbuch und die Eigentums-änderung beim Amtsgericht zu Buche.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem nicht nur alle Grundstücke, sondern auch die Eigentumsrechte daran, inklusive aller Lasten, verzeichnet sind. Solch eine Last ist die Grundschuld oder das Grundpfandrecht inklusive Zwangsvollstreckungsklausel, mit der die Bank einen Kredit absichert. Sie wird vom Notar beurkundet und vom Grundbuchamt eingetragen. (Auch wenn Sie bereits Eigentümer sind und nach Ablauf der mit dem Kreditinstitut vereinbarten Zinsbindungsfrist ein günstigeres Darlehen bei einer anderen Bank abschließen wollen, muss dies im Grundbuch vermerkt werden.)
Ist Ihre Finanzierung bei Abschluss des Kaufvertrages schon geklärt, empfiehlt es sich, das Grundpfandrecht direkt nach Abschluss des Kaufvertrages beurkunden zu lassen. Denn jeder zusätzliche Termin verursacht unnötige Kosten.
Um Kosten zu sparen, sollten Sie außerdem mit dem Verkäufer vereinbaren, eine evtl. auf dem Papier noch bestehende Grundschuld nicht zu löschen, sondern nur stilllegen zu lassen bzw. an Sie abzutreten. Dies ist für beide Seiten wesentlich günstiger als das Löschen und Neueintragen:
Beim Löschen einer Grundschuld über 150.000 Euro fallen nämlich Gebühren in Höhe von rund 300 Euro an. Bei einem Kredit in gleicher Höhe muss der Käufer für die Eintragung der neuen Grundschuld sogar insgesamt 600 Euro an Notar und Grundbuchamt zahlen. Für die Abtretung der Grundschuld hingegen fällt insgesamt nur ein Drittel dieser Gebühren an.
Die genaue Höhe der Notarkosten ist also nicht nur vom Kaufpreis, sondern auch von den Details der Beurkundung abhängig.
Darum unser Rat: Lassen Sie sich die Kosten vom Notar bereits vor der Beurkundung des Immobilienkaufs darlegen. Erklären Sie dem Notar, welche Leistungen Sie erwarten und welche Eintragungen im Grundbuch verändert oder getätigt werden müssen. Sind die Kosten am Ende doch höher als veranschlagt, sollten Sie sich diese aufschlüsseln lassen.
Notarkosten-Rechner finden Sie im Internet unter www.steuerrechner24.de/notarkosten-rechner oder unter www.finanzrechner-grundbuch.faz.net und an anderen Stellen.
Quellen: Bundesnotarkammer, Bürgerservice
Finanzen.net; faz.net